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Kardinal
Franz König (Wien):
Kollegialität statt Zentralismus Nach „Lumen gentium“ (Nr. 23) sind die Bischöfe gehalten, „zum Wohl der Gesamtkirche ihren Beitrag“ zu leisten. Aus verschiedenen Gründen gingen die diesbezüglich in die Bischofssynoden gesetzten Erwartungen nicht in Erfüllung. (...) Heute geht es darum, für die Bischofssynode neue Formen der Mitwirkung für das Gesamtwohl zu suchen (...) Der Vorsitzende der belgischen Bischofskonferenz, Kardinal G. Daneels, hat in der Zeitschrift „Il Regno“ (Frühjahr 1996) einen Beitrag zum Thema der kirchlichen Strukturen veröffent- licht und stellt u.a. fest, die Bischofssynode hätte hätte das nicht erreicht, was Papst Paul VI. damit erreichen wollte. Es gehe darum, neue Überlegungen anzustellen, um das Bischofs- kollegium besser in der kirchlichen Führung wirksam werden zu lassen. (...) Am 29. Juni 1996 hat der emeritierte nordamerikanische Erzbischof von San Francisco, John Quinn, zu diesem Thema Stellung bezogen.Quinn war 28 Jahre Erzbischof von San Francisco und drei Jahre Vorsitzender der gesamten katholischen Bischofskonferenz der USA gewesen. In seinem Oxford-Vortrag „Considering the Papacy“ stellt er die Frage, wie das Bischofskol- legium der Weltkirche... in der Kirchenführung auch außerhalb des Konzils wirksam werden könne. Auch er sieht Schwierigkeiten in der römischen Kurie, deren Dienstfunktion ein Bestreben nach größerer Eigenständigkeit habe und eine Art „tertium quid“ zwischen Papst und Bischofskollegium werden könne (...) Eine neuere Arbeit wurde unlängst vom Herausgeber der englischen Wochenschrift „The Tablet“, John Wilkins, veröffentlicht: „The Papacy and the People of God“ (Orbis-Verlag). Der Autor macht sich zum Sprecher des gleichen Anliegens, das auch im englischsprachigen Bereich heute viel diskutiert wird. (...) In diesem Zusammenhang ist das päpstliche Rundschreiben „Ut unum sint“ (1995) von großer Bedeutung. Das Dokument weist auf die ökumenische Verpflichtung gerade auch der katholi- schen Kirche hin...Um das ausgesprochene oder oft auch nicht ausgesprochene Misstrauen gegen einen diktatorischen Herrschaftsanspruch des Papstes über seine Kirche zu entkräften, legt er Wert darauf, wiederholt an die Verbindung des Petrusamtes mit dem Kollegium aller Bischöfe zu erinnern (und lädt seine ökumenischen Dialogpartner dazu ein, in einem „geduldigen Dialog“) eine neue Form der Primatausübung zu finden, die keineswegs auf das Wesentliche ihrer Sendung verzichtet, sich aber der neuen Situation öffnet (Nr. 95). Übrigens
hat bereits die Bischofssynode 1969 zum Ausdruck gebracht, dass das Prinzip
der Subsidiarität für die Neuausgabe des Kirchenrechtes Codex
Iuris Canonici Verwendung fin- den solle. Zwei Jahre später, 1971,
gab es bei der damaligen Bischofssynode ein Votum, die- ses Grundgesetz
auch in der Verbindung mit den Bischofskonferenzen anzuwenden (...) Prof.
Damit wird in aller Deutlichkeit darauf hingewiesen, dass Bischöfe nicht Gesandte des Papstes sind und nicht dazu da, wie manche behaupten, um die Instruktionen des Papstes auszuführen. Denn sie sind Zeugen und Lehrer des Glaubens in Verbindung mit dem Papst, im Namen Christi. Die heute übliche Praxis im Vehalten zwischen Kurie und Diözesanbischof scheint nicht immer dieser Auffassung zu entsprechen. (Auszüge
aus einer Festschrift zum 150-Jahre-Jubiläum der Österr. Bischofskonferenz,
1999)
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